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Wir freuen uns über Spenden. Wenn Sie uns eine solche zukommen lassen wollen, nutzen Sie bitte das nebenstehende Formular.

Spenden Sie mit Überweisungsträger oder per Dauerauftrag

Selbstverständlich können Sie auch mit Überweisungsträger oder per Dauerauftrag spenden. Bitte nutzen Sie daz folgendes Spendenkonto bei der GLS Bank in Bochum:

KTO: 7654 328 000
BLZ: 430 609 67
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE 35 4306 0967 7654 3280 00

 

Ihre Spende an Architekten über Grenzen

Ihre Spende an Architekten über Grenzen

Spenden bis 100,- €

Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Nachweis durch Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts erbracht werden. Voraussetzung ist, dass es sich beim Empfänger der Spende um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine öffentliche Dienststelle handelt. Entsprechendes gilt bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaft auf dem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind. Zudem muss angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Spenden bis 200,- €: Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Architekten über Grenzen erhalten sie hier:

Spendennachweis_Vereinfachter-bis 200 €_2018
Nur Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Spenden über 200,- €: Spendennachweis mit Spendenquittung

Bei Spendenbeträgen über 200,- € erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, vergessen Sie bitte nicht Ihre Anschrift mit anzugeben.

Ihre Spenden gehen ausschließlich für die Projektarbeit und werden nur für Sachkosten eingesetzt.